Hanf-Info-Prozess : Hexenjagd im Kanton Freiburg


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Abgeschickt von am 01 September, 2005 um 19:18:12


Weil Andr Frst, Inhaber von Hanf-Info, in einen kologisch sinnvollen
Agro- und Industriezweig investiert hatte und aktiv dazu beitrug, ein
dringliches soziales Problem zu lsen, wurde er am 25. August 2005 vom
Bezirksgericht Murten (FR) zu 29 Monaten Gefngnis unbedingt und 150'000
Franken Strafgeld verurteilt. Auch Andr Frst gehrt jetzt zu den
Opfern der unverstndlichen Kehrtwende der Schweizer Drogenpolitik. Bis
vor kurzem noch Vertreter einer humanistisch und pragmatisch
orientierten Drogenpolitik, sind die Behrden vieler Schweizer Kantone
wieder zu uneffektiven, kontraproduktiven und veralteten Methoden nach
USA-Muster zurckgekehrt. Mit der Hanf-Initiative steht dem Schweizer
Volk endlich ein Modell zur Verfgung, das eine vernnftige
Cannabispolitik ermglicht. Inzwischen mssen jedoch die Vorkmpfer fr
eine gute Sache mit Massnahmen von Polizei und Justiz rechnen, die einer
Demokratie unwrdig sind.

Wre der Nationalrat letztes Jahr auf die Revision des
Betubungsmittel-Gesetzes eingegangen, htte man das Hanf-Info-Dossier
zu den Akten legen knnen. Andr Frst wollte den Bauern eine Zukunft
ohne Subventionen ermglichen, junge Menschen vor der Drogenkriminalitt
schtzen und dem internationalen Terrorismus eine seiner Finanzquellen
unterbinden. Im Hanf-Info-Prozess fand keines der vorgebrachten
wissenschaftlichen, politischen, soziologischen oder wirtschaftlichen
Argumente Gehr. Es muss angenommen werden, dass die Freiburger Justiz
lediglich den Interessen eines korrupten Establishments dient und
Schattenwirtschaft und Pseudomoral begnstigt. Andr Frst wird zum
Kriminellen gestempelt, Hanfarbeiter werden in den Untergrund gedrngt,
kranken Menschen wird eine notwendige Heilpflanze vorenthalten, die
Hanfkonsumenten werden dem kriminellen Schwarzmarkt berlassen. Die
sozialen und individuellen Folgekosten einer solchen Politik werden
zweifelsohne hoch sein und dies alles wegen einer Pflanze, die harmloser
ist als Alkohol und Tabak.

Wenn die Hell's Angel mit ihren brutalen Methoden den Schweizer
Hanfmarkt bernehmen, so wie bereits in Kanada und in Schweden, wird man
sich mit Bedauern an die Produktions- und Verkaufsmethoden erinnern, fr
die Andr Frst jetzt verurteilt wurde. Durch die Ablehnung eines
separaten Hanfmarkts sind die Freiburger Justizbehrden direkt
verantwortlich fr die binnen kurzem zu erwartende Zunahme des Konsums
weit problematischerer Substanzen wie Heroin, Kokain, Alkohol und
Benzodiazepine.

Trotz der offen gezeigten Bereitschaft Hanf-Infos, die Aktivitten
entsprechend dem vorgesehenen Cannabis-Gesetzesprojekt der
eidgenssischen und parlamentarischen Kommissionen zu gestalten, ist das
Gericht der repressiven Argumentation der Staatsanwltin gefolgt und
wollte sich auch nicht mit den umstrittenen Analysemethode zur
Feststellung des Cannabisgehalts in Hanfprodukten beschftigen. In der
gleichen Probe wird, je nach Methode, beispielsweise ein Gehalt von 0.3%
delta-9-THC oder 3% Gesamt-THC gefunden. Das Gericht wollte sich ebenso
wenig zur Rechtmssigkeit der 0.3% THC ("delta-9" oder "Gesamt"?)-Grenze
ussern. Diese wurde von Frankreich bernommen und entbehrt jeglicher
wissenschaftlichen und landwirtschaftlichen Grundlage - das Schweizer
Gesetz erwhnt sie nicht einmal. Auch wurde bergangen, dass Hanf weder
im wissenschaftlichen noch im Sinne der Autoren des BetmG ein
Betubungsmittel ist.

Weil das Bezirksgericht von Murten auf diese grundlegenden Fragen keine
Antwort gab und aus einigen anderen Grnden, wird Andr Frst das Urteil
anfechten und seinen Kampf fr den Hanf am Freiburger Kantonsgericht
weiterfhren.

Hanf-Info, Donnerstag 25. August 2005

http://www.chanvre-info.ch/info/de/Hanf-Info-Prozess-Hexenjagd-im.html


***

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